FORTBILDUNGSZENTRUM
Unser AGB’s
Teilnahme und Zahlungsbedingungen für Seminar- und Fortbildungsveranstaltungen der Kinderhaus Wittlager Land gGmbH
Die nachfolgenden Teilnahme- und Zahlungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer von Seminar- und Fortbildungsveranstaltungen und der Kinderhaus Wittlager Land gGmbH, im Folgenden Veranstalter.
Zielgruppen, Seminarorte und Teilnahmegebühren sind den jeweiligen Ausschreibungen bzw. Seminar- und Fortbildungsangeboten zu entnehmen.
1. Anmeldung/Anmeldebestätigung
Die Anmeldung zu einem Seminar oder einer Fortbildung erfolgt über das Anmeldeportal Fortbildungszentrum www.haussonnenwinkel.de, per E-Mail oder schriftlich jeweils unter Angabe der vollständigen persönlichen Daten und der Seminar- bzw. Fortbildungsnummer. Telefonische Anmeldungen sind nicht möglich.
Die Teilnehmerzahl eines Seminars ist in der Regel begrenzt. Die maximale Teilnehmerzahl ist in den Seminarankündigungen angegeben.
Die Anmeldung soll, sofern in der Ausschreibung nichts anderes vermerkt ist, spätestens 21 Tage vor Seminarbeginn schriftlich bei der Kinderhaus Wittlager Land gGmbH eingehen.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ein Vertrag über die Teilnahme kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung des Veranstalters zustande. Der Veranstalter ist berechtigt, die Anmeldung zu einem Seminar oder einer Fortbildung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mit dem Zugang der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an.
2. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Gebühren. Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist mit Zugang der Teilnahmebestätigung sofort fällig.
In der Gebühr inbegriffen sind etwaige Seminarunterlagen. Nicht inbegriffen sind die Kosten für Verpflegung wie Pausengetränke und Mittagessen während der Veranstaltung und etwaige Reisekosten des Teilnehmers sowie Aufwendungen für Übernachtung, es sei denn, in der Ausschreibung ist anderes vermerkt.
Wir empfehlen den Teilnehmer/innen einer mehrtägigen Veranstaltung den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, damit für den Fall der Nichtteilnahme aus zwingenden Gründen, die Erstattung der Kosten im Rahmen der Versicherungsbedingungen sichergestellt ist.
3. Stornierung
Stornierungen eines Seminars müssen schriftlich erfolgen. Sollte ein Teilnehmer verhindert sein, ist die Teilnahme einer Ersatzperson nach Absprache ohne Aufpreis möglich. Bei Stornierung werden folgende Gebühren erhoben:
- bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: keine Gebühr;
- bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr;
- weniger als 7 Kalendertage: volle Teilnahmegebühr;
- bei Nichterscheinen (gleich aus welchem Grund) ist die volle Gebühr zu entrichten.
Seminar- und Fortbildungsveranstaltungen, die sich über mehrere Tage erstrecken, können nur als eine Einheit gebucht werden. Einzelne Tage oder Blöcke sind nicht stornierbar. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Tagen oder Blöcken erfolgt keine Kostenerstattung.
4. Änderungen
Der Veranstalter behält sich vor, bei Eintreten von ihm nicht zu vertretender Umstände wie z.B. der Erkrankung oder dem sonstigen Ausfall eines Referenten, das Seminar/die Fortbildung räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen. Bei Unterschreitung der in der Ausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl behält sich der Veranstalter vor, die jeweilige Veranstaltung zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In diesem Fall informiert der Veranstalter die Teilnehmer rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn. Im Fall einer zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage eines Seminars bestehen nicht.
5. Zertifikat
Die Teilnehmer eines Seminars oder einer Fortbildung erhalten im Anschluss ein Zertifikat als Teilnahmebestätigung.
Bei Seminaren und Fortbildungen, die über mehrere Tage gehen, werden Teilnahmezertifikate nur ausgehändigt, wenn der Teilnehmer mindestens zu 70 % an der Fortbildung teilgenommen hat.
6. Urheberrechte
Die Seminarunterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung als zur persönlichen Information des Teilnehmers ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig.
Darüber hinaus ist es unzulässig, Ton- und Bildaufnahmen, auch für den eigenen Gebrauch, von den Veranstaltungen und den Teilnehmern herzustellen.
7. Haftung
Der Veranstalter wählt für die Seminare in den jeweiligen Fachbereichen qualifizierte Referenten aus. Für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Seminarinhalte, der Seminarunterlagen sowie die Erreichung des jeweils vom Teilnehmer angestrebten Lernziels übernimmt er keine Haftung. Ebenso nicht für etwaige Folgeschäden, welche aus fehlerhaften und/oder unvollständigen Seminarinhalten entstehen sollten. Im Übrigen ist die Haftung von dem Veranstalter auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt, wobei es sich um typische, bei einer Seminarveranstaltung vorhersehbare Schäden handeln muss.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen oder für Personenschäden auch ohne Verschulden gehaftet wird.
8. Datenschutz
Mit der Anmeldung erfolgt die elektronische Erfassung der Teilnehmer in die Kundendatei. Als Nachweis für die öffentliche Förderung wird bei jeder Bildungsveranstaltung eine Teilnehmerliste geführt. Jeder Teilnehmer trägt sich in die Liste ein und stimmt zu, dass der Veranstalter seine Daten erfasst und speichert. Die bei Anmeldung und bei der Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten dienen nur der Verwaltung und werden nicht an Dritte weitergegeben.
9. Sonstiges
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Osnabrück.
Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung der Kinderhaus Wittlager Land gGmbH und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Bad Essen im November 2016
Teilnahme und Zahlungsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiter des VSD und seiner verbundenen Unternehmen
Die Kinderhaus Wittlager Land gGmbH führt Fortbildungen für Mitarbeiter der VSD -Verbund sozialer Dienste gGmbH und deren verbundenen Unternehmen durch.
Die nachfolgenden Teilnahme- und Zahlungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis für interne Fortbildungsveranstaltungen zwischen dem Mitarbeiter und der Kinderhaus Wittlager Land gGmbH.
In den Unternehmen des Verbundes besteht je nach Fachbereich eine Pflicht zum Besuch von internen Fortbildungsveranstaltungen. Darüber hinaus besteht für die Mitarbeiter auch die Möglichkeit an den von der Kinderhaus Wittlager Land gGmbH angebotenen internen Fortbildungsveranstaltungen freiwillig und auf eigene Kosten teilzunehmen.
1. Anmeldung/Anmeldebestätigung
Die Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung erfolgt über das Anmeldeportal Fortbildungszentrum www.haussonnenwinkel.de, per E-Mail oder schriftlich jeweils unter Angabe der vollständigen persönlichen Daten und Fortbildungsnummer. Telefonische Anmeldungen sind nicht möglich.
Die Teilnehmerzahl einer Fortbildungsveranstaltung ist in der Regel begrenzt. Die maximale Teilnehmerzahl ist in der Ausschreibung der jährlichen Fortbildungen angegeben.
In der Anmeldung soll der Mitarbeiter angeben, ob es sich um eine Pflichtteilnahme oder um eine freiwillige Teilnahme handelt.
Aus Gründen der Planbarkeit sind die Anmeldungen jeweils bis zu 12 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn vorzunehmen. Spätere Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch Teilnehmerplätze frei sind, oder der Mitarbeiter erst im Laufe des Jahres seine Tätigkeit aufgenommen hat.
Es werden zunächst die Anmeldungen berücksichtigt, die auf Grund einer vom Arbeitgeber vorgeschriebenen Fortbildungsverpflichtung eingehen. Im Übrigen werden sie in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Ein Vertrag über die Teilnahme kommt erst durch eine Bestätigung der Kinderhaus Wittlager Land gGmbH in Textform zustande. Die Kinderhaus Wittlager Land gGmbH ist berechtigt, die Anmeldung zu einer Fortbildung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mit dem Zugang der Anmeldung erkennt der Mitarbeiter die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an.
2. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
Es gelten die jeweils in der Ausschreibung veröffentlichten Gebühren.
Nimmt der Mitarbeiter an der Fortbildung in Absprache mit dem Vorgesetzten als Pflichtveranstaltung teil, trägt sein Arbeitgeber die Kosten. Die Anmeldung als Pflichtveranstaltung ist durch eine schriftliche Bestätigung des Vorgesetzten nachzuweisen. Handelt es sich um eine freiwillige Teilnahme, zahlt der Mitarbeiter die Kosten selbst.
In der Gebühr inbegriffen sind etwaige Seminarunterlagen. Nicht inbegriffen sind die Kosten für Verpflegung wie Pausengetränke und Mittagessen während der Veranstaltung und etwaige Reisekosten des Teilnehmers sowie Aufwendungen für Übernachtung, es sei denn, in der Ausschreibung ist anderes vermerkt.
Bei freiwilligen Teilnahmen ist die Zahlung der Teilnahmegebühren mit Zugang der Teilnahmebestätigung sofort fällig. Bei Pflichtfortbildungen erfolgt die Abrechnung unmittelbar mit dem Arbeitgeber.
3. Stornierung
Stornierungen der Fortbildungsveranstaltung sind nur bei Krankheit unter Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möglich und müssen in Textform erfolgen.
Bei unvorhersehbaren Ereignissen, wie Tod der oder Erkrankung naher Angehöriger, sind kostenfreie Abmeldungen in Absprache mit der Kinderhaus Wittlager Land gGmbH möglich. Als unvorhersehbares Ereignis gilt auch ein kurzfristig eingetretenes betriebliches Vertretungserfordernis, sofern dieses vom Vorgesetzten des Teilnehmers schriftlich bestätigt wird.
Im Falle der Stornierung oder des Nichterscheinens ohne wichtigen Grund trägt der Mitarbeiter die Fortbildungskosten.
4. Änderungen
Die Kinderhaus Wittlager Land gGmbH behält sich vor, bei Eintreten von ihr nicht zu vertretende Umstände wie z.B. der Erkrankung oder dem sonstigen Ausfall eines Referenten, die Fortbildung räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen. Bei Unterschreitung der in der Ausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl behält sich die Kinderhaus Wittlager Land gGmbH vor, die jeweilige Veranstaltung zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In diesem Fall informiert sie die Teilnehmer rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn. Im Fall einer zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung können die Mitarbeiter zwischen der Teilnahme an dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage eines Seminars bestehen nicht.
5. Zertifikat
Die Teilnehmer einer Fortbildung erhalten im Anschluss auf Anforderung eine Teilnahmebestätigung.
6. Urheberrechte
Die Seminarunterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung als zur persönlichen Information des Teilnehmers ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig.
Darüber hinaus ist es unzulässig, Ton- und Bildaufnahmen, auch für den eigenen Gebrauch, von den Veranstaltungen und den Teilnehmern herzustellen.
7. Haftung
Die Kinderhaus Wittlager Land gGmbH wählt für die Fortbildungen in den jeweiligen Fachbereichen qualifizierte Referenten aus. Für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte, der Unterlagen sowie die Erreichung des jeweils vom Teilnehmer angestrebten Lernziels übernimmt sie keine Haftung. Ebenso nicht für etwaige Folgeschäden, welche aus fehlerhaften und/oder unvollständigen Seminarinhalten entstehen sollten. Im Übrigen ist die Haftung von dem Kinderhaus Wittlager Land gGmbH auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt, wobei es sich um typische, bei einer Fortbildungsveranstaltung vorhersehbare Schäden handeln muss.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen oder für Personenschäden auch ohne Verschulden gehaftet wird.
8. Datenschutz
Mit der Anmeldung erfolgt die elektronische Erfassung der Teilnehmer in die Teilnehmerdatei. Als Nachweis für die öffentliche Förderung wird bei jeder Bildungsveranstaltung eine Teilnehmerliste geführt. Jeder Teilnehmer trägt sich in die Liste ein und stimmt zu, dass die Kinderhaus Wittlager Land gGmbH seine Daten erfasst und speichert. Die bei Anmeldung und bei der Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten dienen nur der Verwaltung und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Bad Essen im November 2016